Die eID-Funktion beim neuen elektronischen Personalausweis wird durch Smartphones unterstützt
Das Bundeskabinett hat einen Entwurf für ein Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises beschlossen, um das alte Personalausweisgesetz abzulösen und die eID-Funktion im Alltag zu stärken. Als eine der größten Anwendungshürden bei der Nutzung des elektronischen Personalausweises gilt bisher das benötigte Kartenlesegerät, welches sich viele Bürger nicht angeschafft haben. Auch das neue Gesetz ändert nichts an dieser Anforderung. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will dieses jedoch auf andere Weise entschärfen: „Wir rechnen damit, dass ab Mitte dieses Jahres alle neuen Android-Mobilgeräte mit NFC-Schnittstelle den Personalausweis unterstützen. Allein dadurch werden in zwei Jahren mehr als die Hälfte der Bürger ihr Smartphone als Lesegerät verwenden können. Sollte auch Apple die NFC-Schnittstelle für den Personalausweis freigeben, werden das dann sogar über 90 % sein.“ Der Gesetzesentwurf zur Novellierung des Personalausweisgesetzes wird am 26. Januar 2017 vom Innenausschuss des Bundesrats beraten. Eine Stellungnahme gibt es voraussichtlich am 10. Februar 2017.